Philipp Oberbrunner

Rechtsgebiete

Baurecht

Immobilienrecht

Gewerbliches Mietrecht

Vergaberecht

Immobilientransaktionen

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

 

Philipp Oberbrunner studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Marburg und Bonn und ist seit 2006 als Rechtsanwalt in Düsseldorf zugelassen.

 

Philipp Oberbrunner ist auf das private Bau- und Immobilienrecht spezialisiert. Er berät gleichermaßen Bauunternehmen, Bauträger und Bauherren. Neben Vertragsgestaltung und baubegleitender Beratung vertritt er seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich im Bauprozess.

 

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Immobilienrecht. Hier berät Philipp Oberbrunner bei Immobilientransaktionen auf Käufer- oder Verkäuferseite. Im Rahmen von Projektentwicklungen berät er Investoren und Unternehmen beim Grundstückserwerb sowie der Planung, der Errichtung und dem Betrieb von gewerblich oder industriell genutzten Immobilien.

 

Vor seinem Wechsel zu QUANTUM im Mai 2013 war er für eine mittelständische Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf tätig. Seit 2019 ist Philipp Oberbrunner Mitgesellschafter und Geschäftsführer bei QUANTUM.

 

Sprachen:
Deutsch, Englisch

 

Sekretariat: Kathrin Schönberger

Tel.:     +49 (0) 211 – 17 54 35 11
Fax.:    +49 (0) 211 – 17 54 35 55

oberbrunner(at)quantum.law